V e r w a l t u n g s l e i s t u n g e n
Kaufmännische
Verwaltung
Buchführung
und Abrechnung:
Über Einnahmen und Ausgaben wird eine monatliche Abrechnung erstellt. Nach
Abschluss eines Wirtschaftsjahres wird jedem Eigentümer eine Einnahme-,
Ausgabenaufstellung zur Verfügung gestellt, die in dieser Form für Steuererklärungen
verwendet werden kann.
Abrechnung
der Nebenkosten: Es werden jährliche Abrechnungen aller miet-/pachtvertraglich
vereinbarten Kosten erstellt. Die Vorauszahlungen werden den Kosten, falls
erforderlich, angepasst.
Kontrolle
der Mieteingänge: Kontrolle der Miet-/Pacht- und Nebenkostenvorauszahlungen, unverzügliche
Abmahnung und Beitreibung etwaiger Zahlungsrückstände sowie
Zwangsvollstreckung aus vorliegenden Titeln.
Verwaltungskonto/Zahlungsverkehr:
Jedes Objekt hat sein eigenes Verwaltungskonto, welches vom Verwalter
eingerichtet wird und getrennt von seinem Vermögen zu halten ist. Sämtliche
Zahlungen und Abgaben, soweit sie das Objekt betreffen, werden nach vorheriger
Prüfung von diesem Konto beglichen.
Mietkaution:
Die Mietkautionen werden auf einem gesonderten Sparbuch verzinst angelegt. Bürgschaften
und andere Sicherheiten werden sorgfältig aufbewahrt und gegebenenfalls
angepasst.
Versicherungen:
Bestehende Versicherungsverträge werden hinsichtlich der vollständigen
Abdeckung aller Risiken sowie der Beitragssummen überprüft. Gegebenenfalls
erfolgt unter Rücksprache mit dem Eigentümer ein Versicherungswechsel.
Technische
Verwaltung
Übernahme
der Verwaltung: Es erfolgt eine Bestandsaufnahme inkl. Besichtigung des Objektes.
Regelmäßige
Besichtigung des Verwaltungsobjektes: Eine regelmäßige Besichtigung und Kontrolle des
Verwaltungsobjektes wird zugesichert.
Instandsetzung
und Modernisierung: Stehen Renovierungen, Sanierungen oder Umbauarbeiten an, die
voraussichtlich einen festzusetzenden Höchstbetrag überschreiten, wird auf
Wunsch des Eigentümers die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses und einer
Ausschreibung veranlasst und nach dessen Zustimmung die Verträge geschlossen.
Die Durchführung der Arbeiten wird überwacht und die Handwerkerabnahme
vorgenommen. Bei diesen Arbeiten besteht die Berechtigung des Verwalters, seine
Leistungen in Anlehnung an die HOAI abzurechnen.
Rechnungskontrolle
und Anweisung:
Rechnerische und sachliche Prüfung aller Lieferanten, Dienstleistungs- und
Reparaturrechnungen.
Abwicklung
von Versicherungsschäden: Entsteht ein Schaden, der durch die Versicherung abgedeckt ist, wird
bei Bedarf eine kostenpflichtige Ortsbegehung durchgeführt.
Planung:
Um den Wert und die Bausubstanz des Objektes zu erhalten bzw. zu verbessern,
werden kurz-, mittel- und langfristige Instandhaltungen und Renovierungen erarbeitet.
Hausmeister:
Im Einverständnis mit dem Auftraggeber erfolgt die Einstellung von Hilfskräften
(Hausmeister, Heizer usw.)
TÜV-Prüfungen:
Prüfungstermine des TÜV oder durch Wartungsfirmen werden regelmäßig
veranlasst und die Beseitigung festgestellter Mängel überwacht.
Wartungsverträge: Bestehende Wartungsverträge werden überprüft, gegebenenfalls werden neue Verträge abgeschlossen. Eine laufende Kontrolle der Wartungsfirmen wird gewährleistet.